Fristen im Todesfall: Welche Termine wirklich zählen
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 3 Min.
Nach einem Sterbefall laufen mehrere Fristen parallel – manche binnen Stunden, andere über Wochen. Wer die wichtigsten kennt, vermeidet finanzielle Nachteile und unnötigen Druck. Dieser Überblick ordnet die zentralen Fristen; im Einzelfall können vertragliche oder landesrechtliche Regelungen abweichen.
Innerhalb von Stunden bis wenigen Tagen
- Lebens- und Unfallversicherungen: Viele Verträge verlangen eine Meldung des Todes innerhalb von 48 bis 72 Stunden. Prüfe die konkrete Police früh.
- Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt: meist innerhalb der nächsten Werktage – in der Regel über den Bestatter.
- Bestattung: Die Bestattungsfristen sind landesrechtlich geregelt und unterscheiden sich je nach Bundesland (häufig eine Bestattung innerhalb von rund einer Woche bis zehn Tagen).
Die Versicherungs-Meldefristen werden am häufigsten übersehen. Schau früh in die Verträge oder den Vorsorgeordner – eine verspätete Meldung kann Leistungen kosten.
Innerhalb von Wochen
- Erbausschlagung: Wer das Erbe ausschlagen will, hat dafür grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufung Zeit (sechs Monate bei Auslandsbezug). Die Frist ist bindend – wer nicht ausschlägt, nimmt das Erbe an.
- Fortzahlung von Renten: Überzahlte Rentenbeträge für die Zeit nach dem Tod müssen zurückgeführt werden; die Rentenkasse ist zügig zu informieren.
- Mietvertrag: Für den Eintritt in das oder die Kündigung des Mietverhältnisses gelten besondere Fristen nach dem Tod des Mieters.
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Zur ChecklisteInnerhalb von Monaten
- Erbschaftsteuer: Der Erwerb von Todes wegen ist dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von Freibeträgen und Verwandtschaftsgrad ab.
- Steuererklärung der verstorbenen Person: Für das Todesjahr ist gegebenenfalls noch eine Einkommensteuererklärung abzugeben – das übernehmen die Erben.
Woran die Fristen anknüpfen
Wichtig: Viele Fristen laufen nicht ab dem Todestag, sondern ab Deiner Kenntnis. Die sechswöchige Frist zur Erbausschlagung etwa beginnt erst, wenn Du sowohl vom Tod als auch davon erfährst, dass Du Erbe geworden bist (§ 1944 BGB). Wurdest Du durch ein Testament zum Erben, beginnt sie nicht vor der amtlichen Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht.
Andere Fristen knüpfen dagegen an feste Ereignisse an: vertragliche Meldefristen (etwa der Lebensversicherung) zählen oft ab dem Todestag, die Anzeige beim Finanzamt ab Kenntnis vom Erwerb. Im Zweifel gilt: lieber früh kümmern, statt eine knappe Frist auszureizen – und den genauen Fristbeginn im Einzelfall prüfen lassen.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel – besonders bei Erbausschlagung und Erbschaftsteuer – hole fachlichen Rat ein.
Häufige Fragen
- Welche Frist wird am häufigsten übersehen?
- Die Meldung an die Lebens- und Unfallversicherung. Viele Verträge verlangen sie innerhalb von 48 bis 72 Stunden. Schau deshalb früh in die Policen oder den Vorsorgeordner – eine verspätete Meldung kann Leistungen kosten.
- Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
- Grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufung (sechs Monate bei Auslandsbezug). Wer nicht fristgerecht ausschlägt, nimmt das Erbe an – samt etwaiger Schulden.
- Muss ich den Erbfall dem Finanzamt melden?
- Ja, der Erwerb von Todes wegen ist dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Ob tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt, hängt von Freibeträgen und Verwandtschaftsgrad ab.
Rechtsgrundlagen
Die in diesem Artikel genannten Paragraphen im amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de:



