Erbschein beantragen: Wann nötig, Ablauf und Kosten
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 3 Min.
Der Erbschein weist gegenüber Banken, Behörden und dem Grundbuchamt nach, wer Erbe ist. Er ist aber nicht immer nötig – und er kostet Geld. Dieser Überblick hilft Dir einzuschätzen, ob Du einen brauchst, und zeigt, wie Du ihn beantragst.
Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts. Er belegt, wer Erbe ist und – bei mehreren Erben – zu welchem Anteil. Mit ihm können Erben über den Nachlass verfügen, also etwa auf Konten zugreifen, Immobilien umschreiben lassen oder Verträge abwickeln.
Wann Du einen Erbschein brauchst – und wann nicht
Ein Erbschein ist nicht in jedem Fall erforderlich. Oft genügt ein anderer Nachweis:
- Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, akzeptieren Banken und Grundbuchämter meist das eröffnete Testament samt Eröffnungsprotokoll – ein Erbschein ist dann häufig entbehrlich.
- Für Bankkonten reicht vielfach eine über den Tod hinaus geltende Konto- oder Bankvollmacht; mit ihr kommen Bevollmächtigte ohne Erbschein an das Konto.
- Gibt es nur ein handschriftliches (privatschriftliches) Testament oder gar keines, verlangen Banken, Versicherer oder das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein als Nachweis.
Beantrage einen Erbschein nicht vorschnell. Frage zuerst bei Bank und den beteiligten Stellen nach, welcher Nachweis konkret verlangt wird – das spart oft Gebühren.
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Zur ChecklisteWo beantragen und welche Unterlagen?
Zuständig ist das Nachlassgericht (ein Amtsgericht) am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Den Antrag kannst Du dort oder bei einem Notar stellen; dabei ist eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Üblicherweise brauchst Du:
- Die Sterbeurkunde der verstorbenen Person.
- Ein vorhandenes Testament oder einen Erbvertrag (falls vorhanden).
- Dein eigenes Ausweisdokument.
- Unterlagen zum Nachweis der Verwandtschaft (z. B. Geburts- und Heiratsurkunden), bei gesetzlicher Erbfolge.
- Angaben zu möglichen weiteren Erben und zum ungefähren Nachlasswert (er bestimmt die Gebühr).
Was kostet ein Erbschein?
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Es fallen zwei Gebühren an: eine für die Erteilung des Erbscheins und eine für die eidesstattliche Versicherung. Bei einem kleinen Nachlass sind das zusammen wenige Hundert Euro, bei hohem Nachlasswert entsprechend mehr.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Bei größeren Nachlässen, mehreren Erben oder Streit lohnt sich anwaltlicher oder notarieller Rat.
Häufige Fragen
- Brauche ich immer einen Erbschein?
- Nein. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügt oft das eröffnete Testament samt Eröffnungsprotokoll. Für Bankkonten reicht häufig eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht. Frag zuerst bei den beteiligten Stellen nach, welcher Nachweis verlangt wird.
- Wo beantrage ich den Erbschein?
- Beim Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person oder bei einem Notar. Dabei gibst Du eine eidesstattliche Versicherung ab.
- Was kostet ein Erbschein?
- Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG). Es fallen zwei Gebühren an – für die Erteilung und für die eidesstattliche Versicherung. Bei kleinem Nachlass sind das zusammen wenige Hundert Euro, bei hohem Wert entsprechend mehr.



