Im Todesfall

Was tun im Todesfall? Die ersten Schritte

Von Sydney Fesser erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 4 Min.

Wenn ein Mensch stirbt, musst Du in einer ohnehin schweren Zeit viele Dinge regeln, einige davon innerhalb enger Fristen. Dieser Überblick ordnet die ersten Schritte nach Dringlichkeit, damit nichts Wichtiges untergeht. Nimm Dir Zeit für den Abschied; das Organisatorische lässt sich Schritt für Schritt erledigen.

Sofort: Tod feststellen lassen

Der erste Schritt ist immer die ärztliche Feststellung des Todes. Stirbt jemand zu Hause, rufe den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117), in Notfällen den Rettungsdienst (112). Der Arzt stellt den Tod fest und stellt den Totenschein (die Todesbescheinigung) aus, das zentrale Dokument, ohne das keine weiteren Schritte möglich sind.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung die Feststellung. Du wirst benachrichtigt und kannst Dich auf die Organisation konzentrieren.

Es gibt keinen Grund zur Eile in der ersten Stunde. Nimm Dir Zeit für den Abschied. Erst danach beginnt das Organisatorische.

In den ersten Tagen: Bestatter, Urkunden, Arbeitgeber

In den ersten ein bis drei Tagen stehen die Aufgaben an, die nicht warten können:

  • Bestattungsinstitut beauftragen, es übernimmt die Überführung und unterstützt bei vielen Formalitäten.
  • Wichtige Unterlagen zusammensuchen: Personalausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Stammbuch, Krankenversicherungskarte und einen eventuellen Bestattungsvorsorgevertrag.
  • Sterbefall beim Standesamt anzeigen und die Sterbeurkunde beantragen, in der Regel erledigt das der Bestatter, oft brauchst Du mehrere Ausfertigungen.
  • Arbeitgeber der verstorbenen Person informieren.
  • Nach einem Testament suchen und es, falls vorhanden, beim Nachlassgericht abgeben (Ablieferungspflicht).

Mitten in der Organisation? Die kostenlose Checkliste begleitet Dich Schritt für Schritt durch genau diese Aufgaben, ohne Konto.

Zur Checkliste

In den ersten Wochen: Versicherungen, Verträge, Behörden

Sobald die Sterbeurkunde vorliegt, lassen sich die meisten weiteren Stellen benachrichtigen. Viele Fristen knüpfen an den Erhalt der Urkunde an:

  • Lebens- und Unfallversicherungen melden, hier gelten oft kurze Meldefristen (teils 48 bis 72 Stunden laut Vertrag).
  • Krankenkasse, Rentenversicherung und gegebenenfalls Versorgungswerk informieren.
  • Laufende Verträge kündigen oder umschreiben: Strom, Gas, Telefon, Internet, Streaming, Abos, Mitgliedschaften.
  • Banken und Sparkassen benachrichtigen und den Zugriff auf Konten klären.
  • Mietverhältnis prüfen: Es gelten besondere Kündigungs- und Eintrittsregeln.
  • Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, falls er benötigt wird.

Fordere beim Standesamt gleich mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde an. Viele Stellen, Versicherungen, Banken, Rentenkasse, verlangen jeweils ein Original.

Den Überblick behalten

Die Aufgaben verteilen sich über Stunden, Tage und Wochen, und viele hängen voneinander ab. Eine geordnete Checkliste verhindert, dass eine fristgebundene Meldung untergeht, während Du Dich um anderes kümmerst. Hake ab, was erledigt ist, und notiere Dir offene Punkte.

Häufige Fragen

Was muss ich als Erstes tun, wenn jemand stirbt?
Lass zuerst den Tod ärztlich feststellen, zu Hause über den Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst (116117), im Notfall über 112. Der Arzt stellt den Totenschein aus, ohne den keine weiteren Schritte möglich sind. Alles Weitere hat danach Zeit.
Wie schnell muss ein Bestatter beauftragt werden?
In den ersten ein bis drei Tagen. Der Bestatter übernimmt die Überführung und unterstützt bei der Anzeige des Sterbefalls und der Sterbeurkunde. Du kannst in Ruhe mehrere Angebote vergleichen.
Muss ich ein Testament abgeben?
Ja. Findest Du ein Testament, bist Du verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben (Ablieferungspflicht), auch dann, wenn Du selbst nicht begünstigt bist.
Welche Fristen muss ich nach einem Todesfall beachten?
Die wichtigsten: Der Sterbefall wird meist innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt angezeigt, das übernimmt oft der Bestatter. Lebens- und Unfallversicherungen verlangen die Meldung häufig binnen 48 bis 72 Stunden. Ein Erbe kannst Du innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Im Zweifel lieber früher kümmern als zu spät.
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Plane fünf bis zehn Ausfertigungen ein und beantrage sie gleich gemeinsam, jede weitere ist dann deutlich günstiger. Bank, Versicherungen, Rentenstelle und Nachlassgericht verlangen in der Regel jeweils ein eigenes Original.
Was kostet ein Todesfall ungefähr?
Die Sterbeurkunde kostet je nach Kommune rund 10 bis 15 Euro für die erste Ausfertigung, jede weitere ist günstiger. Eine Bestattung liegt je nach Art und Region grob zwischen 4.000 und 9.000 Euro. Wer die Kosten trägt und welche Zuschüsse es gibt, erklären unsere Ratgeber zu Bestattungskosten. Die Todesliste selbst ist kostenlos.
Gilt eine Vollmacht über den Tod hinaus?
Eine Vollmacht erlischt nicht automatisch mit dem Tod, wenn sie ausdrücklich über den Tod hinaus (transmortal) erteilt wurde. Dann darf die bevollmächtigte Person auch danach handeln, etwa Konten verwalten, bis der Erbschein vorliegt.

Weiterlesen im Ratgeber

Sterbeurkunde beantragen: Unterlagen, Kosten, Ablauf

Welches Amt zuständig ist, welche Unterlagen nötig sind und warum mehrere Ausfertigungen sinnvoll sind.

Fristen im Todesfall: Welche Termine wirklich zählen

Von der Versicherungsmeldung bis zur Erbausschlagung, ein Überblick über die wichtigsten Fristen und ihre Anker.

Erbschein beantragen: Wann nötig, Ablauf und Kosten

Wann der Erbschein wirklich nötig ist, und wann ein Testament oder eine Vollmacht genügt. Ablauf, Unterlagen und Kosten.

Alle Ratgeber-Artikel ansehen

Dieser Ratgeber bietet Orientierung, aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel hole fachlichen Rat ein.

Nach oben