Checkliste Todesfall
Alle Aufgaben nach Zeitphasen geordnet. Hake ab, was erledigt ist. Dein Fortschritt wird automatisch in Deinem Browser gespeichert.
Trägst Du es ein, zeigen die Fristen unten konkrete Daten statt nur Zeitspannen. Werktags-Fristen (Standesamt) sind ohne Feiertage gerechnet und als „ca.“ markiert, ohne Gewähr.
Eigene Aufgaben
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Eigene Notizen
Halte hier individuelle Punkte fest, wird mitgespeichert und mitgedruckt.
Zu Hause: Hausarzt oder ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117. Im Krankenhaus übernimmt das die Klinik.
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Der erste Schritt ist immer die ärztliche Feststellung des Todes. Stirbt jemand zu Hause, rufst Du den Hausarzt; ist er nicht erreichbar, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei ungeklärter Todesursache oder im Notfall die 112. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung. Erst nach dieser Feststellung sind alle weiteren Schritte möglich, alles andere hat danach Zeit.
Der erste Schritt ist immer die ärztliche Feststellung des Todes. Stirbt jemand zu Hause, rufst Du den Hausarzt; ist er nicht erreichbar, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei ungeklärter Todesursache oder im Notfall die 112. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung. Erst nach dieser Feststellung sind alle weiteren Schritte möglich, alles andere hat danach Zeit.
Wird für die Sterbeurkunde gebraucht. Bei Tod zu Hause stellt ihn der Arzt aus.
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Der Totenschein (Todesbescheinigung) ist das ärztliche Dokument, das den Tod bescheinigt. Bei einem Sterbefall zu Hause stellt ihn der hinzugezogene Arzt aus, im Krankenhaus die Klinik. Ohne Totenschein lässt sich die Sterbeurkunde beim Standesamt nicht beantragen, deshalb gut aufbewahren.
Der Totenschein (Todesbescheinigung) ist das ärztliche Dokument, das den Tod bescheinigt. Bei einem Sterbefall zu Hause stellt ihn der hinzugezogene Arzt aus, im Krankenhaus die Klinik. Ohne Totenschein lässt sich die Sterbeurkunde beim Standesamt nicht beantragen, deshalb gut aufbewahren.
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Informiere zunächst die engsten Angehörigen und besprich im kleinen Kreis das weitere Vorgehen. Vieles lässt sich leichter zu zweit entscheiden. Nahe Angehörige können bei ihrem Arbeitgeber meist einige Tage Sonderurlaub beantragen.
Informiere zunächst die engsten Angehörigen und besprich im kleinen Kreis das weitere Vorgehen. Vieles lässt sich leichter zu zweit entscheiden. Nahe Angehörige können bei ihrem Arbeitgeber meist einige Tage Sonderurlaub beantragen.
Personalausweis, Stammbuch, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und weitere Personenstandsurkunden.
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Lege früh die wichtigen Personenstandsurkunden bereit: Personalausweis, Stammbuch, Geburtsurkunde und je nach Familienstand Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde eines bereits verstorbenen Ehepartners. Diese Unterlagen brauchst Du beim Standesamt und bei vielen weiteren Stellen.
Lege früh die wichtigen Personenstandsurkunden bereit: Personalausweis, Stammbuch, Geburtsurkunde und je nach Familienstand Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde eines bereits verstorbenen Ehepartners. Diese Unterlagen brauchst Du beim Standesamt und bei vielen weiteren Stellen.
Auch Bestattungsvorsorgevertrag, Organspendeausweis, Patientenverfügung prüfen.
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Suche zügig nach einem Testament und weiteren Verfügungen. Wichtig sind auch ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter, Organspendeausweis, Patienten- oder Bestattungsverfügung und Vollmachten, denn sie bestimmen oft, wie es weitergeht. Findest Du ein Testament, bist Du verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben (§ 2259 BGB), auch wenn Du selbst nicht begünstigt bist.
Suche zügig nach einem Testament und weiteren Verfügungen. Wichtig sind auch ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter, Organspendeausweis, Patienten- oder Bestattungsverfügung und Vollmachten, denn sie bestimmen oft, wie es weitergeht. Findest Du ein Testament, bist Du verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben (§ 2259 BGB), auch wenn Du selbst nicht begünstigt bist.
Haustiere und Pflanzen versorgen, ggf. Strom/Gas/Wasser regeln.
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Kümmere Dich um die Wohnung des Verstorbenen: Haustiere und Pflanzen versorgen, verderbliche Lebensmittel entfernen und prüfen, ob Strom, Gas und Wasser vorübergehend geregelt werden müssen. Achte auf Fenster, Heizung und Sicherheit, falls die Wohnung leer steht.
Kümmere Dich um die Wohnung des Verstorbenen: Haustiere und Pflanzen versorgen, verderbliche Lebensmittel entfernen und prüfen, ob Strom, Gas und Wasser vorübergehend geregelt werden müssen. Achte auf Fenster, Heizung und Sicherheit, falls die Wohnung leer steht.
Zuerst prüfen, ob ein Bestattungsvorsorgevertrag existiert. Kosten trägt der Erbe (§ 1968 BGB).
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Prüfe zuerst, ob der Verstorbene bereits einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut hatte, und informiere dieses gegebenenfalls. Sonst kannst Du einen Bestatter frei wählen, Angebote vergleichen lohnt sich. Mit ihm klärst Du, welche Aufgaben er übernimmt (Überführung, Sarg oder Urne, Totenbekleidung, Trauerfeier) und was Ihr selbst macht. Die Kosten der Beerdigung trägt der Erbe (§ 1968 BGB). Leichter wird es, wenn zu Lebzeiten über die gewünschte Beisetzung gesprochen wurde.
Prüfe zuerst, ob der Verstorbene bereits einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut hatte, und informiere dieses gegebenenfalls. Sonst kannst Du einen Bestatter frei wählen, Angebote vergleichen lohnt sich. Mit ihm klärst Du, welche Aufgaben er übernimmt (Überführung, Sarg oder Urne, Totenbekleidung, Trauerfeier) und was Ihr selbst macht. Die Kosten der Beerdigung trägt der Erbe (§ 1968 BGB). Leichter wird es, wenn zu Lebzeiten über die gewünschte Beisetzung gesprochen wurde.
§ 28 PStG. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort. Mehrfach ausstellen lassen, wird bei vielen Stellen gebraucht.
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Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden (§ 28 PStG; Samstag und Sonntag zählen nicht als Werktag). Meist übernimmt das der beauftragte Bestatter. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort. Benötigt werden Totenschein, Personalausweis und Geburtsurkunde sowie je nach Familienstand Heirats- oder Sterbeurkunde des Partners bzw. Scheidungsurteil. Lass Dir gleich mehrere Ausfertigungen (etwa fünf bis zehn) ausstellen, sie werden bei Banken, Versicherungen, Rentenstelle und Ämtern verlangt.
Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden (§ 28 PStG; Samstag und Sonntag zählen nicht als Werktag). Meist übernimmt das der beauftragte Bestatter. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort. Benötigt werden Totenschein, Personalausweis und Geburtsurkunde sowie je nach Familienstand Heirats- oder Sterbeurkunde des Partners bzw. Scheidungsurteil. Lass Dir gleich mehrere Ausfertigungen (etwa fünf bis zehn) ausstellen, sie werden bei Banken, Versicherungen, Rentenstelle und Ämtern verlangt.
Nach Fristablauf kann die Zahlung verweigert werden.
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Bei einem Unfalltod verlangen private Unfallversicherungen die Meldung oft sehr kurzfristig, je nach Vertrag häufig innerhalb von 48 Stunden. Versäumst Du diese Frist, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern. Die genaue Frist steht in den Versicherungsbedingungen, im Zweifel sofort telefonisch melden.
Bei einem Unfalltod verlangen private Unfallversicherungen die Meldung oft sehr kurzfristig, je nach Vertrag häufig innerhalb von 48 Stunden. Versäumst Du diese Frist, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern. Die genaue Frist steht in den Versicherungsbedingungen, im Zweifel sofort telefonisch melden.
§ 2259 BGB. Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen.
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Wer ein Testament besitzt oder findet, ist gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB), auch wenn man selbst nicht begünstigt ist. Zuständig ist das Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnort des Verstorbenen. Es eröffnet das Testament dann offiziell.
Wer ein Testament besitzt oder findet, ist gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB), auch wenn man selbst nicht begünstigt ist. Zuständig ist das Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnort des Verstorbenen. Es eröffnet das Testament dann offiziell.
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Informiere die Krankenkasse, bei kirchlicher Begleitung das Pfarramt und den Arbeitgeber des Verstorbenen. Die Krankenkasse braucht die Meldung für die Abmeldung und ggf. die Familienversicherung, der Arbeitgeber für Lohn-, Renten- und Versicherungsfragen.
Informiere die Krankenkasse, bei kirchlicher Begleitung das Pfarramt und den Arbeitgeber des Verstorbenen. Die Krankenkasse braucht die Meldung für die Abmeldung und ggf. die Familienversicherung, der Arbeitgeber für Lohn-, Renten- und Versicherungsfragen.
Unverzüglich melden. Nachweise per Einschreiben mit Rückschein senden.
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Lebens- und Sterbegeldversicherungen müssen unverzüglich benachrichtigt werden, da sie sich die Prüfung der Todesursache vorbehalten. Eine zu späte Meldung kann die Auszahlung gefährden. Zunächst genügt meist eine telefonische Mitteilung; die geforderten Nachweise solltest Du kopieren und per Einschreiben mit Rückschein senden. Halte die Versicherungsscheinnummer bereit.
Lebens- und Sterbegeldversicherungen müssen unverzüglich benachrichtigt werden, da sie sich die Prüfung der Todesursache vorbehalten. Eine zu späte Meldung kann die Auszahlung gefährden. Zunächst genügt meist eine telefonische Mitteilung; die geforderten Nachweise solltest Du kopieren und per Einschreiben mit Rückschein senden. Halte die Versicherungsscheinnummer bereit.
Kündigungsfrist drei Monate. Bis zum 3. Werktag des Monats kündigen, damit dieser zählt. Bei Ehe-/Lebenspartner geht das Mietverhältnis über.
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Lebte der Verstorbene allein zur Miete, treten die Erben in das Mietverhältnis ein. Erben und Vermieter haben ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht: Sie können innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen (§ 580 BGB). Verstreicht dieser Monat, gilt die normale Kündigungsfrist. Damit der laufende Monat noch mitzählt, muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats vorliegen. Teilte der Verstorbene den Haushalt mit Ehe- oder Lebenspartner, tritt dieser von selbst in den Mietvertrag ein (§ 563 BGB).
Lebte der Verstorbene allein zur Miete, treten die Erben in das Mietverhältnis ein. Erben und Vermieter haben ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht: Sie können innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen (§ 580 BGB). Verstreicht dieser Monat, gilt die normale Kündigungsfrist. Damit der laufende Monat noch mitzählt, muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats vorliegen. Teilte der Verstorbene den Haushalt mit Ehe- oder Lebenspartner, tritt dieser von selbst in den Mietvertrag ein (§ 563 BGB).
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Wohnte der Verstorbene in einem Pflegeheim, endet der Heimvertrag in der Regel mit dem Sterbetag. Wie lange das Heim die persönlichen Sachen aufbewahrt und bis wann das Zimmer geräumt sein muss, regelt der Vertrag. Sprich das frühzeitig mit der Heimleitung ab.
Wohnte der Verstorbene in einem Pflegeheim, endet der Heimvertrag in der Regel mit dem Sterbetag. Wie lange das Heim die persönlichen Sachen aufbewahrt und bis wann das Zimmer geräumt sein muss, regelt der Vertrag. Sprich das frühzeitig mit der Heimleitung ab.
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Trage alle Versicherungs- und Bankunterlagen zusammen, sie werden für Kündigungen, Auszahlungen und den Nachlass gebraucht. Eine Kontovollmacht über den Tod hinaus erleichtert den Angehörigen den Zugriff erheblich, etwa um laufende Kosten wie die Beerdigung zu begleichen, bevor ein Erbschein vorliegt.
Trage alle Versicherungs- und Bankunterlagen zusammen, sie werden für Kündigungen, Auszahlungen und den Nachlass gebraucht. Eine Kontovollmacht über den Tod hinaus erleichtert den Angehörigen den Zugriff erheblich, etwa um laufende Kosten wie die Beerdigung zu begleichen, bevor ein Erbschein vorliegt.
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Informiere nach und nach weitere Verwandte, Freunde und Bekannte. Eine gemeinsame Liste hilft, niemanden zu vergessen. Wer benachrichtigt werden soll, kann auch Hinweise zur Trauerfeier oder zur Todesanzeige geben.
Informiere nach und nach weitere Verwandte, Freunde und Bekannte. Eine gemeinsame Liste hilft, niemanden zu vergessen. Wer benachrichtigt werden soll, kann auch Hinweise zur Trauerfeier oder zur Todesanzeige geben.
Erd-, Feuer- oder Seebestattung u. a.
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Lege fest, wie bestattet werden soll: Erd-, Feuer-, See-, Wald- oder andere Bestattungsformen. Maßgeblich ist der Wille des Verstorbenen (etwa aus einer Bestattungsverfügung), sonst entscheiden die nächsten Angehörigen. Die Form beeinflusst Friedhof, Grab und Kosten.
Lege fest, wie bestattet werden soll: Erd-, Feuer-, See-, Wald- oder andere Bestattungsformen. Maßgeblich ist der Wille des Verstorbenen (etwa aus einer Bestattungsverfügung), sonst entscheiden die nächsten Angehörigen. Die Form beeinflusst Friedhof, Grab und Kosten.
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Wähle Friedhof und Grabart (z. B. Reihen-, Wahl- oder Urnengrab) und kläre die Grabnutzungsrechte: neu erwerben oder ein bestehendes Familiengrab verlängern. Die Nutzungsdauer und die Pflegepflicht sind je Friedhof unterschiedlich, die Friedhofsverwaltung berät dazu.
Wähle Friedhof und Grabart (z. B. Reihen-, Wahl- oder Urnengrab) und kläre die Grabnutzungsrechte: neu erwerben oder ein bestehendes Familiengrab verlängern. Die Nutzungsdauer und die Pflegepflicht sind je Friedhof unterschiedlich, die Friedhofsverwaltung berät dazu.
Die Bestattungsfrist ist je Bundesland unterschiedlich geregelt (meist etwa vier bis rund zehn Tage nach dem Tod). Die genaue Frist nennen Dir das Standesamt oder das Bestattungsinstitut.
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Den Bestattungstermin stimmst Du mit Friedhofsträger bzw. Grabverwaltung und dem Bestatter ab. Die Bestattungsfrist ist Ländersache und unterscheidet sich deutlich (meist etwa vier bis rund zehn Tage nach dem Tod). Die genaue Frist nennen Dir Standesamt oder Bestattungsinstitut, der Bestatter behält sie im Blick.
Den Bestattungstermin stimmst Du mit Friedhofsträger bzw. Grabverwaltung und dem Bestatter ab. Die Bestattungsfrist ist Ländersache und unterscheidet sich deutlich (meist etwa vier bis rund zehn Tage nach dem Tod). Die genaue Frist nennen Dir Standesamt oder Bestattungsinstitut, der Bestatter behält sie im Blick.
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Bei einer Feuerbestattung ist vor der Einäscherung eine zweite Leichenschau und die Freigabe für das Krematorium nötig. Das organisiert in der Regel der Bestatter, halte aber Rückfragen und Unterlagen bereit.
Bei einer Feuerbestattung ist vor der Einäscherung eine zweite Leichenschau und die Freigabe für das Krematorium nötig. Das organisiert in der Regel der Bestatter, halte aber Rückfragen und Unterlagen bereit.
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Vereinbare ein Trauergespräch mit dem Pfarrer (bei kirchlicher Bestattung) oder einem freien Trauerredner. Im Gespräch werden Ablauf, Musik, Texte und persönliche Worte für die Trauerfeier besprochen. Sammle vorab Erinnerungen und Wünsche der Familie.
Vereinbare ein Trauergespräch mit dem Pfarrer (bei kirchlicher Bestattung) oder einem freien Trauerredner. Im Gespräch werden Ablauf, Musik, Texte und persönliche Worte für die Trauerfeier besprochen. Sammle vorab Erinnerungen und Wünsche der Familie.
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Setze, falls gewünscht, eine Todesanzeige für die Zeitung auf und versende Trauerkarten. Inhalt sind meist Name, Daten, ein kurzer Text sowie Ort und Zeit der Trauerfeier. Der Bestatter unterstützt bei Gestaltung und Schaltung.
Setze, falls gewünscht, eine Todesanzeige für die Zeitung auf und versende Trauerkarten. Inhalt sind meist Name, Daten, ein kurzer Text sowie Ort und Zeit der Trauerfeier. Der Bestatter unterstützt bei Gestaltung und Schaltung.
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Bestelle rechtzeitig Blumenschmuck für Trauerhalle und Grab, etwa Kränze, Gestecke und Trauerschleifen mit Aufschrift. Eine Gärtnerei oder der Bestatter übernimmt das auf Wunsch komplett.
Bestelle rechtzeitig Blumenschmuck für Trauerhalle und Grab, etwa Kränze, Gestecke und Trauerschleifen mit Aufschrift. Eine Gärtnerei oder der Bestatter übernimmt das auf Wunsch komplett.
Mehr Infos
Falls ein Beisammensein nach der Beisetzung geplant ist (Leichenschmaus, Trauerkaffee), reserviere frühzeitig ein Lokal oder Café und nenne eine ungefähre Personenzahl. So haben die Trauergäste einen ruhigen Ort zum Austausch.
Falls ein Beisammensein nach der Beisetzung geplant ist (Leichenschmaus, Trauerkaffee), reserviere frühzeitig ein Lokal oder Café und nenne eine ungefähre Personenzahl. So haben die Trauergäste einen ruhigen Ort zum Austausch.
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Nach der Beisetzung verschickt man häufig Danksagungskarten an alle, die kondoliert, geholfen oder an der Trauerfeier teilgenommen haben, alternativ oder ergänzend eine Danksagungsanzeige in der Zeitung. Es gibt dafür keine feste Frist, üblich sind einige Wochen nach der Beisetzung.
Nach der Beisetzung verschickt man häufig Danksagungskarten an alle, die kondoliert, geholfen oder an der Trauerfeier teilgenommen haben, alternativ oder ergänzend eine Danksagungsanzeige in der Zeitung. Es gibt dafür keine feste Frist, üblich sind einige Wochen nach der Beisetzung.
Frist ab Kenntnis der Erbschaft. Danach gilt das Erbe als angenommen, inklusive Schulden.
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Bevor Du auf Konten zugreifst oder einen Erbschein beantragst, überlege, ob Du das Erbe annimmst oder ausschlägst. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis von Erbschaft und Berufungsgrund beim Nachlassgericht erklärt werden (§ 1944 BGB); lebte der Erblasser im Ausland oder hieltest Du Dich dort auf, sind es sechs Monate. Lässt Du die Frist verstreichen, gilt das Erbe als angenommen, einschließlich etwaiger Schulden.
Bevor Du auf Konten zugreifst oder einen Erbschein beantragst, überlege, ob Du das Erbe annimmst oder ausschlägst. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis von Erbschaft und Berufungsgrund beim Nachlassgericht erklärt werden (§ 1944 BGB); lebte der Erblasser im Ausland oder hieltest Du Dich dort auf, sind es sechs Monate. Lässt Du die Frist verstreichen, gilt das Erbe als angenommen, einschließlich etwaiger Schulden.
§ 2353 BGB. Nötig für den Zugriff auf Konten.
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Um Dich gegenüber Banken und Ämtern zweifelsfrei als Erbe auszuweisen, brauchst Du oft einen Erbschein. Ihn stellt das Nachlassgericht (Amtsgericht) aus (§ 2353 BGB); das dauert mitunter mehrere Wochen und kostet je nach Nachlasswert eine drei- bis vierstellige Summe. In manchen Fällen genügt statt eines Erbscheins ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, frag bei der Bank nach, bevor Du den Antrag stellst.
Um Dich gegenüber Banken und Ämtern zweifelsfrei als Erbe auszuweisen, brauchst Du oft einen Erbschein. Ihn stellt das Nachlassgericht (Amtsgericht) aus (§ 2353 BGB); das dauert mitunter mehrere Wochen und kostet je nach Nachlasswert eine drei- bis vierstellige Summe. In manchen Fällen genügt statt eines Erbscheins ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, frag bei der Bank nach, bevor Du den Antrag stellst.
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Melde den Verstorbenen bei Versicherungen, Renten- und Krankenkasse sowie Behörden ab. Viele Versicherungen (etwa die Privathaftpflicht) enden mit dem Tod; melde den Fall schnell, da meist nur ab Eingang der Meldung Beiträge erstattet werden. Hausrat-, Wohngebäude- und Kfz-Versicherung können auf den Erben übergehen, wenn er Wohnung, Haus oder Auto übernimmt. Bei der Krankenkasse die Versichertenkarte zurückgeben; familienversicherte Angehörige sollten klären, wie sie künftig versichert sind (in Deutschland besteht Versicherungspflicht).
Melde den Verstorbenen bei Versicherungen, Renten- und Krankenkasse sowie Behörden ab. Viele Versicherungen (etwa die Privathaftpflicht) enden mit dem Tod; melde den Fall schnell, da meist nur ab Eingang der Meldung Beiträge erstattet werden. Hausrat-, Wohngebäude- und Kfz-Versicherung können auf den Erben übergehen, wenn er Wohnung, Haus oder Auto übernimmt. Bei der Krankenkasse die Versichertenkarte zurückgeben; familienversicherte Angehörige sollten klären, wie sie künftig versichert sind (in Deutschland besteht Versicherungspflicht).
Kontoauszüge durchgehen, um laufende Kosten zu finden.
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Kündige oder übertrage laufende Verträge: Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Kabel, Zeitungs- und Streaming-Abos (z. B. Sky), Vereinsmitgliedschaften und sonstige Dienste. Ein Blick in die Kontoauszüge des Verstorbenen deckt regelmäßige Abbuchungen zuverlässig auf. Lebt ein Angehöriger im selben Haushalt weiter, lassen sich Wohnungsverträge oft auf ihn ummelden statt kündigen. Gebuchte Reisen und offene Aufträge möglichst rasch stornieren.
Kündige oder übertrage laufende Verträge: Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Kabel, Zeitungs- und Streaming-Abos (z. B. Sky), Vereinsmitgliedschaften und sonstige Dienste. Ein Blick in die Kontoauszüge des Verstorbenen deckt regelmäßige Abbuchungen zuverlässig auf. Lebt ein Angehöriger im selben Haushalt weiter, lassen sich Wohnungsverträge oft auf ihn ummelden statt kündigen. Gebuchte Reisen und offene Aufträge möglichst rasch stornieren.
Beim Beitragsservice (ehemals GEZ) abmelden, wird oft vergessen. Achtung: den Grund Wohnung-aufgelöst nur wählen, wenn niemand sonst dort wohnt. Bleibt z. B. die Partnerin in der Wohnung, muss sie sich selbst anmelden, sonst droht eine ungewollte Zweitanmeldung.
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Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) wird pro Wohnung erhoben und endet nicht automatisch. Melde das Beitragskonto des Verstorbenen beim Beitragsservice ab. Wichtig: Den Abmeldegrund „Wohnung aufgelöst“ nur wählen, wenn niemand sonst dort wohnt. Bleibt z. B. die Partnerin in der Wohnung, muss sie das Konto auf sich ummelden bzw. sich selbst anmelden, sonst droht eine ungewollte Doppelanmeldung.
Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) wird pro Wohnung erhoben und endet nicht automatisch. Melde das Beitragskonto des Verstorbenen beim Beitragsservice ab. Wichtig: Den Abmeldegrund „Wohnung aufgelöst“ nur wählen, wenn niemand sonst dort wohnt. Bleibt z. B. die Partnerin in der Wohnung, muss sie das Konto auf sich ummelden bzw. sich selbst anmelden, sonst droht eine ungewollte Doppelanmeldung.
Sterbevierteljahr: volle Rente des Verstorbenen. Vorschuss beim Rentenservice der Deutschen Post beantragen.
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Eine Witwen- oder Witwerrente zahlt die Rentenversicherung nicht von selbst, sie muss beantragt werden. In den ersten drei Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt. Einen Vorschuss darauf kannst Du innerhalb eines Monats beim Rentenservice der Deutschen Post beantragen; beantragst Du später, gibt es das Geld erst, wenn die endgültige Rentenhöhe berechnet ist. Auch Halb- und Vollwaisenrenten sind möglich.
Eine Witwen- oder Witwerrente zahlt die Rentenversicherung nicht von selbst, sie muss beantragt werden. In den ersten drei Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt. Einen Vorschuss darauf kannst Du innerhalb eines Monats beim Rentenservice der Deutschen Post beantragen; beantragst Du später, gibt es das Geld erst, wenn die endgültige Rentenhöhe berechnet ist. Auch Halb- und Vollwaisenrenten sind möglich.
§ 30 ErbStG. Ggf. Einkommensteuererklärung bis zum Todestag.
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Wer erbt, muss den Erwerb innerhalb von drei Monaten dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Die Anzeige entfällt, wenn das Testament von Notar oder Gericht eröffnet wurde und der Nachlass keine Immobilien, Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie kein Betriebs- oder Auslandsvermögen enthält. Für Alleinstehende ist oft noch eine Einkommensteuererklärung bis zum Todestag fällig; sammle dafür Belege und frühere Steuerbescheide. War der Verstorbene verheiratet, gibt der überlebende Partner die Erklärung wie gewohnt ab.
Wer erbt, muss den Erwerb innerhalb von drei Monaten dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Die Anzeige entfällt, wenn das Testament von Notar oder Gericht eröffnet wurde und der Nachlass keine Immobilien, Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie kein Betriebs- oder Auslandsvermögen enthält. Für Alleinstehende ist oft noch eine Einkommensteuererklärung bis zum Todestag fällig; sammle dafür Belege und frühere Steuerbescheide. War der Verstorbene verheiratet, gibt der überlebende Partner die Erklärung wie gewohnt ab.
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Fahrzeuge des Verstorbenen müssen ab- oder auf den Erben umgemeldet werden. Bei Ummeldung geht auch die Kfz-Versicherung auf den Erben über; wechseln kannst Du sie dann beim Halterwechsel. Für die Zulassungsstelle brauchst Du Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Kennzeichen und einen Erbnachweis.
Fahrzeuge des Verstorbenen müssen ab- oder auf den Erben umgemeldet werden. Bei Ummeldung geht auch die Kfz-Versicherung auf den Erben über; wechseln kannst Du sie dann beim Halterwechsel. Für die Zulassungsstelle brauchst Du Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Kennzeichen und einen Erbnachweis.
E-Mail-Postfächer und Konten in sozialen Netzwerken löschen oder übertragen lassen; kostenpflichtige Online-Abos (Streaming, Cloud, Software) kündigen, um laufende Kosten zu stoppen. Prüfe auch vorab eingerichtete Nachlasskontakte: Apple (Nachlasskontakt), Google (Kontoinaktivität-Manager) und Facebook (Gedenkzustand) geben benannten Personen geregelten Zugriff, das erspart langwierige Einzelanträge. Ein hinterlegter Passwort-Manager oder eine Todesliste erleichtert das enorm.
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Auch das digitale Erbe nicht vergessen: E-Mail-Postfächer, Cloud-Speicher und Profile in sozialen Netzwerken löschen oder übertragen und kostenpflichtige Online-Abos (Streaming, Cloud, Software) kündigen, um laufende Kosten zu stoppen. Kennst Du die Zugangsdaten nicht, kannst Du die Anbieter mit einer Kopie der Sterbeurkunde über den Todesfall informieren und die Löschung verlangen. Am einfachsten ist es mit vorab eingerichteten Nachlasskontakten: Apple (Nachlasskontakt), Google (Kontoinaktivität-Manager) und Facebook (Gedenkzustand) geben benannten Personen geregelten Zugriff. Ein hinterlegter Passwort-Manager oder eine Todesliste erleichtert das enorm.
Auch das digitale Erbe nicht vergessen: E-Mail-Postfächer, Cloud-Speicher und Profile in sozialen Netzwerken löschen oder übertragen und kostenpflichtige Online-Abos (Streaming, Cloud, Software) kündigen, um laufende Kosten zu stoppen. Kennst Du die Zugangsdaten nicht, kannst Du die Anbieter mit einer Kopie der Sterbeurkunde über den Todesfall informieren und die Löschung verlangen. Am einfachsten ist es mit vorab eingerichteten Nachlasskontakten: Apple (Nachlasskontakt), Google (Kontoinaktivität-Manager) und Facebook (Gedenkzustand) geben benannten Personen geregelten Zugriff. Ein hinterlegter Passwort-Manager oder eine Todesliste erleichtert das enorm.
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Steht die Wohnung leer und wird gekündigt, muss sie fristgerecht geräumt und besenrein übergeben werden. Plane genug Zeit ein, sichere wichtige Dokumente und Wertgegenstände vorher und entscheide gemeinsam in der Familie über den Hausrat. Bei großem Umfang helfen Entrümpelungs- oder Haushaltsauflösungsdienste.
Steht die Wohnung leer und wird gekündigt, muss sie fristgerecht geräumt und besenrein übergeben werden. Plane genug Zeit ein, sichere wichtige Dokumente und Wertgegenstände vorher und entscheide gemeinsam in der Familie über den Hausrat. Bei großem Umfang helfen Entrümpelungs- oder Haushaltsauflösungsdienste.
Wo finde ich die zuständigen Stellen?
- Standesamt (Sterbeurkunde)
- Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort. Du findest es über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, an dem die Person verstorben ist.
- Nachlassgericht (Testament, Erbschein)
- Das ist das Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person.
- Bestattungsinstitut
- Falls kein Vorsorgevertrag besteht, ist die Wahl frei. Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld oder von der Klinik helfen bei der Auswahl.
- Renten- und Krankenversicherung
- Anschrift und Kontakt stehen auf Beitrags- oder Rentenbescheiden sowie auf der Versichertenkarte.
Diese Checkliste bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Fristen und Zuständigkeiten können im Einzelfall abweichen. Im Zweifel an Standesamt, Nachlassgericht oder einen Anwalt wenden.
Inhalte zuletzt geprüft: Juni 2026
Noch kein Todesfall, aber vorsorgen? Todesliste anlegen.
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Sterbeurkunde beantragen: Unterlagen, Kosten, Ablauf
Welches Amt zuständig ist, welche Unterlagen nötig sind und warum mehrere Ausfertigungen sinnvoll sind.
Fristen im Todesfall: Welche Termine wirklich zählen
Von der Versicherungsmeldung bis zur Erbausschlagung, ein Überblick über die wichtigsten Fristen und ihre Anker.


