Lebensversicherung im Todesfall: Bezugsrecht und Auszahlung
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 3 Min.
Eine Lebensversicherung soll Hinterbliebene finanziell absichern – doch wer das Geld bekommt und wie es besteuert wird, hängt an einem Detail: dem Bezugsrecht. Dieser Überblick erklärt, warum die Versicherungssumme oft am Nachlass vorbeigeht, was der Unterschied zwischen widerruflichem und unwiderruflichem Bezugsrecht ist und wie Du als Hinterbliebener die Leistung anforderst.
Das Bezugsrecht entscheidet, wer das Geld bekommt
Bei einer Lebensversicherung legt die versicherte Person fest, wer im Todesfall die Summe erhält – den oder die Bezugsberechtigten. Diese Person bekommt das Geld direkt vom Versicherer, am Nachlass vorbei. Die Versicherungssumme gehört dann rechtlich nicht zum Erbe, sondern steht allein dem Bezugsberechtigten zu.
Wichtige Folge: Weil die Summe nicht zum Nachlass gehört, bleibt sie dem Bezugsberechtigten auch dann erhalten, wenn er ein überschuldetes Erbe ausschlägt. Erbausschlagung und Versicherungssumme sind getrennt zu betrachten.
Widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht
Das Bezugsrecht gibt es in zwei Formen. Beim widerruflichen Bezugsrecht – dem Normalfall – kann die versicherte Person den Bezugsberechtigten bis zum Tod jederzeit ändern. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht ist die Begünstigung sofort verbindlich und lässt sich nur noch mit Zustimmung des Begünstigten ändern. Prüfe in den Unterlagen, welche Form vereinbart wurde.
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Zur ChecklisteOhne Bezugsberechtigten fällt die Summe in den Nachlass
Ist kein Bezugsberechtigter benannt, zahlt der Versicherer an die Erben. Dann gehört die Summe zum Nachlass: Sie wird unter der Erbengemeinschaft aufgeteilt, haftet für Nachlassschulden und kann den Erbschein erforderlich machen. Genau das wollen die meisten mit einer Lebensversicherung eigentlich vermeiden – ein benannter Bezugsberechtigter ist deshalb sinnvoll.
So fordern Hinterbliebene die Leistung an
- Den Versicherer zeitnah über den Tod informieren – bei Unfalltod sehen die Bedingungen oft kurze Meldefristen vor.
- Versicherungsschein (Police), Sterbeurkunde und in der Regel eine ärztliche Bescheinigung zur Todesursache einreichen.
- Die Bezugsberechtigung nachweisen und die Bankverbindung für die Auszahlung angeben.
- Den Versicherungsschein suchen – ohne Vertragsnummer dauert die Bearbeitung länger.
Achte auf die Suizidklausel: Bei Selbsttötung innerhalb der ersten Jahre nach Vertragsabschluss – meist drei – ist die Leistung häufig ausgeschlossen oder begrenzt. Was genau gilt, steht in den Versicherungsbedingungen.
Steuer: was vom Geld übrig bleibt
Die Auszahlung an den Bezugsberechtigten kann Erbschaftsteuer auslösen, weil sie steuerlich als Erwerb von Todes wegen gilt. Ob und wie viel anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und den persönlichen Freibeträgen ab – für Ehegatten sind diese hoch. Wie die Versicherung steuerlich genau zu behandeln ist, klärst Du am besten mit einer Steuerberatung.
Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei größeren Summen oder unklarer Bezugsberechtigung hilft eine Steuerberatung oder ein Fachanwalt weiter.
Häufige Fragen
- Gehört die Lebensversicherung zum Nachlass?
- Wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist, nein: Die Summe geht direkt an ihn, am Nachlass vorbei. Nur ohne benannten Bezugsberechtigten fällt sie in den Nachlass und wird Teil des Erbes.
- Bekomme ich das Geld auch, wenn ich das Erbe ausschlage?
- Ja. Als benannter Bezugsberechtigter erhältst Du die Versicherungssumme unabhängig vom Erbe. Du kannst ein überschuldetes Erbe ausschlagen und die Summe trotzdem behalten – beides ist rechtlich getrennt.
- Wie schnell muss ich den Tod der Versicherung melden?
- Möglichst zeitnah. Gerade bei einem Unfalltod sehen die Versicherungsbedingungen oft kurze Meldefristen vor. Sieh im Versicherungsschein nach und melde den Todesfall lieber früher als später.



