Erbschaftsteuer: Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 3 Min.
Nicht jedes Erbe wird besteuert: Erst wenn der geerbte Wert den persönlichen Freibetrag übersteigt, fällt Erbschaftsteuer an – und wie hoch sie ist, hängt stark vom Verwandtschaftsgrad ab. Dieser Überblick zeigt die aktuellen Freibeträge, die drei Steuerklassen und die Steuersätze, damit Du einschätzen kannst, was auf Dich zukommt.
Die Freibeträge (§ 16 ErbStG)
Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag, der vom Wert des Erbes abgezogen wird. Nur der darüber liegende Betrag wird besteuert. Je näher Du mit der verstorbenen Person verwandt warst, desto höher ist der Freibetrag.
| Erbe | Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder, Enkel verstorbener Kinder | 400.000 € |
| Enkel (Eltern noch leben) | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern (beim Erbe) | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten/Neffen, übrige Erben | 20.000 € |
Zusätzlich gibt es einen besonderen Versorgungsfreibetrag: für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner bis zu 256.000 €, für Kinder altersabhängig gestaffelt. Er wird allerdings um eventuelle steuerfreie Hinterbliebenenbezüge (z. B. Witwenrente) gekürzt.
Die drei Steuerklassen (§ 15 ErbStG)
- Steuerklasse I: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkel sowie – beim Erbe – Eltern und Großeltern. Höchste Freibeträge, niedrigste Sätze.
- Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stief- und Schwiegereltern, Schwiegerkinder, der geschiedene Ehegatte.
- Steuerklasse III: alle übrigen Erben, etwa entfernte Verwandte, Freundinnen und Freunde, unverheiratete Partner.
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Zur Checkliste TodesfallDie Steuersätze (§ 19 ErbStG)
Der Steuersatz steigt mit dem steuerpflichtigen Erwerb (also dem Wert über dem Freibetrag) und ist in den höheren Steuerklassen deutlich größer.
| Steuerklasse | Steuersatz |
|---|---|
| Steuerklasse I | 7 % bis 30 % |
| Steuerklasse II | 15 % bis 43 % |
| Steuerklasse III | 30 % bis 50 % |
Was Du in der Praxis beachten solltest
- Melde den Erwerb dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten – auch wenn Du unter dem Freibetrag bleibst.
- Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu; frühzeitige Schenkungen können Steuer sparen.
- Bestattungskosten und Nachlassverbindlichkeiten mindern den steuerpflichtigen Erwerb.
- Bei größerem Vermögen, Immobilien oder Betriebsvermögen lohnt sich eine Steuerberatung.
Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Steuerberatung. Die genaue Berechnung hängt vom Einzelfall ab (Vermögensart, Vorschenkungen, Bewertung). Im Zweifel hilft eine Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen
- Wie viel können Kinder steuerfrei erben?
- Kinder und Stiefkinder haben einen Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil (§ 16 ErbStG). Erst der darüber liegende Wert wird besteuert. Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind, erben ebenfalls bis 400.000 € steuerfrei.
- Zahlen Ehepartner Erbschaftsteuer?
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 € plus einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 €. Erst darüber fällt Erbschaftsteuer in Steuerklasse I an.
- Muss ich ein Erbe dem Finanzamt melden?
- Ja. Du musst den Erwerb dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzeigen – auch dann, wenn der Wert unter Deinem Freibetrag liegt und keine Steuer anfällt.
Rechtsgrundlagen
Die in diesem Artikel genannten Paragraphen im amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de:



