Erbe annehmen oder ausschlagen: Frist, Form, Folgen
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 2 Min.
Ein Erbe bringt nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Wer nichts unternimmt, nimmt das Erbe automatisch an – samt aller Verbindlichkeiten. Deshalb solltest Du früh prüfen, ob sich eine Ausschlagung lohnt. Dieser Überblick erklärt Frist, Form und Folgen.
Annahme oder Ausschlagung?
Mit dem Erbe gehen Vermögen UND Schulden auf Dich über. Du hast drei Möglichkeiten: das Erbe annehmen, es ausschlagen oder – nichts tun, was rechtlich als Annahme gilt. Eine Ausschlagung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist oder Du das Risiko nicht abschätzen kannst.
| Entscheidung | Was passiert |
|---|---|
| Annehmen (oder Frist verstreichen lassen) | Du erhältst Vermögen und Schulden – und haftest grundsätzlich auch mit eigenem Vermögen. |
| Ausschlagen | Du bekommst nichts, haftest aber auch nicht. Dein Anteil geht an die nächstberufenen Erben. |
Schlägst Du aus, rückt der nächste Erbe nach – oft die eigenen Kinder. Bei einem überschuldeten Nachlass schlagen daher meist alle Berufenen nacheinander aus, sonst bleibt die Schuld in der Familie.
Die Frist: sechs Wochen
Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen – gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem Du von Erbfall und Deiner Berufung als Erbe erfährst (§ 1944 BGB). Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Ausland oder hältst Du Dich im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Frist ist knapp – handle früh.
So schlägst Du aus
- Erkläre die Ausschlagung beim Nachlassgericht (Amtsgericht) oder lass sie notariell beurkunden.
- Die Erklärung ist formgebunden – eine formlose Mitteilung reicht nicht.
- Es fällt eine Gebühr an, die sich am Nachlasswert orientiert; bei überschuldetem Nachlass ist sie gering.
- Eine einmal erklärte Ausschlagung ist bindend und nur in engen Ausnahmen (Irrtum) anfechtbar.
Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Ob sich eine Ausschlagung lohnt – besonders bei unklarer Vermögenslage – klärt am besten ein Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.
Häufige Fragen
- Was passiert, wenn ich nichts tue?
- Dann gilt das Erbe nach Ablauf der sechs Wochen als angenommen – samt aller Schulden. Untätigkeit ist also eine Entscheidung. Wer Zweifel hat, sollte die Frist nicht ungenutzt verstreichen lassen.
- Kann ich nur die Schulden ausschlagen und das Vermögen behalten?
- Nein. Du kannst das Erbe nur als Ganzes annehmen oder ausschlagen. Ist die Haftung das Problem, helfen je nach Fall die Nachlassverwaltung oder das Nachlassinsolvenzverfahren, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.
- Was kostet die Ausschlagung?
- Eine Gebühr, die sich am Nachlasswert richtet. Bei einem überschuldeten oder wertlosen Nachlass ist sie niedrig – deutlich günstiger, als für fremde Schulden zu haften.
Rechtsgrundlagen
Die in diesem Artikel genannten Paragraphen im amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de:



