Verträge, Abos und Konten im Todesfall kündigen
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 2 Min.
Nach einem Todesfall laufen zahlreiche Verträge einfach weiter und kosten Geld. Vieles lässt sich mit der Sterbeurkunde kündigen oder umschreiben – oft sogar außerordentlich. Dieser Überblick zeigt, welche Verträge Du im Blick behalten solltest und wie Du vorgehst.
Welche Verträge betroffen sind
Verschaff Dir zuerst einen Überblick über die laufenden Verträge – Kontoauszüge und die Todesliste helfen dabei. Typischerweise betroffen sind:
- Energie: Strom und Gas – umschreiben, wenn der Haushalt bestehen bleibt, sonst kündigen.
- Kommunikation: Telefon, Internet, Mobilfunk.
- Abos und Mitgliedschaften: Streaming, Zeitungen, Fitnessstudio, Vereine.
- Versicherungen: manche enden automatisch, andere gehen auf Erben über – einzeln prüfen.
- Rundfunkbeitrag: bei aufgelöstem Haushalt abmelden.
- Miete: besondere Eintritts- und Kündigungsregeln nach dem Tod des Mieters.
Das Sonderkündigungsrecht nutzen
Bei vielen Verträgen besteht im Todesfall ein außerordentliches Kündigungsrecht: Du musst nicht die reguläre Laufzeit oder Kündigungsfrist abwarten. So gehst Du vor:
- Schreibe das Unternehmen an und nenne den Todesfall sowie das Vertragskonto.
- Lege eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
- Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und um Rückerstattung im Voraus gezahlter Beträge.
Kündige nicht vorschnell Verträge, die der Haushalt weiter braucht. Strom, Wasser oder die Hausratversicherung werden umgeschrieben, nicht gekündigt, solange die Wohnung genutzt wird.
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Zur ChecklisteKonten und Bankverbindungen
Bankkonten werden nicht einfach gekündigt: Über das Guthaben verfügen darf nur, wer dazu berechtigt ist – per Kontovollmacht über den Tod hinaus oder mit einem Erbschein. Lastschriften und Daueraufträge laufen zunächst weiter; prüfe sie und stoppe, was nicht mehr nötig ist. Informiere die Bank über den Todesfall.
Digitaler Nachlass
Online-Konten geraten leicht in Vergessenheit. Denke an E-Mail-Postfächer, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher und kostenpflichtige Online-Abos. Viele Anbieter bieten ein Verfahren zur Löschung oder Übertragung im Todesfall an – meist gegen Vorlage der Sterbeurkunde. Eine gepflegte Todesliste mit den wichtigsten Zugängen erleichtert das erheblich.
Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Bei Streit über Verträge oder den Zugriff auf Konten hilft eine Verbraucherzentrale oder anwaltlicher Rat weiter.
Häufige Fragen
- Kann ich Verträge im Todesfall sofort kündigen?
- Bei vielen Verträgen ja – es besteht ein Sonderkündigungsrecht, Du musst die reguläre Frist nicht abwarten. In der Regel genügt ein Schreiben mit einer Kopie der Sterbeurkunde.
- Was passiert mit Strom und Miete?
- Verträge, die der Haushalt weiter braucht, werden umgeschrieben statt gekündigt – etwa Strom oder die Wohnung, wenn Angehörige sie weiter nutzen. Für Mietverhältnisse gelten besondere Eintritts- und Kündigungsregeln.
- Wer darf das Konto der verstorbenen Person nutzen?
- Nur wer berechtigt ist: mit einer über den Tod hinaus geltenden Kontovollmacht oder mit einem Erbschein. Daueraufträge und Lastschriften laufen zunächst weiter und sollten geprüft werden.



