Nachlass & Erbe

Testament selbst schreiben: Form, Inhalt, typische Fehler

Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 3 Min.

Ein Testament kannst Du ohne Notar selbst verfassen – wenn Du die Formvorschriften einhältst. Schon ein kleiner Formfehler kann es aber unwirksam machen, und dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Dieser Überblick zeigt, worauf es bei einem eigenhändigen Testament ankommt.

Die Formvorschriften (§ 2247 BGB)

Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form. Damit es gültig ist, muss es bestimmte Anforderungen erfüllen:

Ehepartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten: Dann genügt es, wenn einer den Text handschriftlich verfasst und beide unterschreiben.

Häufige Fehler, die ein Testament unwirksam machen

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Eigenhändig oder notariell?

Eigenhändiges und notarielles Testament im Vergleich
AspektWorin sie sich unterscheiden
KostenEigenhändig kostenlos; notariell fallen Gebühren nach Nachlasswert an.
SicherheitNotariell: Form und Beratung durch den Notar, weniger Fehlerrisiko.
ErbnachweisEin notarielles Testament ersetzt gegenüber Banken/Grundbuch oft den Erbschein.
EignungEigenhändig für einfache Verhältnisse; notariell bei Immobilien, Unternehmen, Patchwork.

Sicher aufbewahren

Ein Testament nützt nur, wenn es im Erbfall auch gefunden wird. Du kannst es zu Hause aufbewahren – sicherer ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr. Die Verwahrung wird im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer vermerkt, sodass das Nachlassgericht im Sterbefall automatisch informiert wird. Notiere in der Todesliste, wo das Testament liegt.

Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Bei größerem Vermögen, Unternehmen oder Patchwork-Familien lohnt sich notarielle oder anwaltliche Beratung.

Häufige Fragen

Ist ein am Computer geschriebenes Testament gültig?
Nein. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein getippter, nur unterschriebener Text ist unwirksam – dann gilt die gesetzliche Erbfolge oder ein früheres gültiges Testament.
Muss ein Testament notariell sein?
Nein, ein eigenhändiges Testament genügt für einfache Verhältnisse. Notariell ist sicherer und sinnvoll bei Immobilien, Unternehmen oder komplizierten Familienverhältnissen – es ersetzt später oft den Erbschein.
Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?
In der amtlichen Verwahrung beim Amtsgericht. Sie wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt, sodass das Nachlassgericht im Sterbefall automatisch davon erfährt – sicherer als ein Zettel in der Schublade.

Rechtsgrundlagen

Die in diesem Artikel genannten Paragraphen im amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de:

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