Vorsorge

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht: der Überblick

Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 3 Min.

Wer rechtzeitig festlegt, was im Ernstfall gelten soll, nimmt den Angehörigen schwere Entscheidungen ab. Drei Dokumente greifen dabei ineinander: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Dieser Überblick erklärt, was jedes regelt und wie sie zusammenwirken – ganz in Ruhe, solange Zeit dafür ist.

Die Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legst Du im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst – etwa eine künstliche Beatmung oder Ernährung am Lebensende. Sie ist verbindlich, wenn sie auf die konkrete Situation passt. Damit das gelingt, sollte sie möglichst konkret formuliert und regelmäßig überprüft sein. Schriftform ist erforderlich.

Die Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmst Du eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die für Dich handeln dürfen, wenn Du selbst nicht mehr entscheiden kannst – in Gesundheits-, Vermögens- und Behördenangelegenheiten. Ohne sie bestellt im Ernstfall das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, der nicht zwangsläufig eine Person Deines Vertrauens ist. Ein verbreiteter Irrtum: Auch Ehepartner und Kinder dürfen ohne Vollmacht nicht automatisch alles für Dich regeln.

Schon währenddessen festhalten? In der kostenlosen Todesliste sammelst Du genau das an einem Ort – ohne Konto, lokal im Browser.

Zur Todesliste

Die Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung greift, wenn doch ein gerichtlicher Betreuer nötig wird: In ihr schlägst Du vor, wer das sein soll – und wer nicht. Das Gericht ist an diesen Wunsch grundsätzlich gebunden. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung, ersetzt aber keine Vollmacht.

Die drei Vorsorgedokumente im Vergleich
DokumentRegelt
PatientenverfügungWelche medizinische Behandlung gewünscht oder abgelehnt wird.
VorsorgevollmachtWer stellvertretend entscheidet – verhindert die gerichtliche Betreuung.
BetreuungsverfügungWer Betreuer werden soll, falls ein Gericht doch einen bestellt.

Bewahre die Dokumente so auf, dass Angehörige sie im Ernstfall schnell finden. Ein Hinweis in der Todesliste – wo sie liegen und wer bevollmächtigt ist – erspart im Notfall viel Zeit.

Erstellen und sicher aufbewahren

Vordrucke gibt es kostenlos beim Bundesministerium der Justiz und bei Verbraucherzentralen; bei komplexen Wünschen hilft anwaltliche oder notarielle Beratung. Wichtig ist, dass die Vertrauensperson von der Vollmacht weiß und im Ernstfall darauf zugreifen kann. Die Vorsorgevollmacht lässt sich zudem im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, damit Gerichte sie finden.

Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Für die konkrete Formulierung – besonders der Patientenverfügung – lohnt sich fachlicher Rat.

Häufige Fragen

Brauche ich beides – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
Sinnvoll ist die Kombination. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER für Dich entscheidet, die Patientenverfügung, WAS medizinisch gelten soll. Zusammen decken sie den Ernstfall am vollständigsten ab.
Dürfen Ehepartner nicht ohnehin füreinander entscheiden?
Nur eingeschränkt. Seit 2023 gibt es ein Notvertretungsrecht für Ehegatten, das aber auf die Gesundheitssorge beschränkt ist, höchstens sechs Monate gilt und Vermögensangelegenheiten nicht umfasst. Eine Vorsorgevollmacht geht deutlich weiter und ist daher dringend zu empfehlen.
Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt sein?
Nein. Schriftform genügt – sie muss aber eigenhändig unterschrieben und möglichst konkret sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nur bei der Vorsorgevollmacht in bestimmten Fällen (z. B. Immobiliengeschäfte) nötig.

Weiterlesen im Ratgeber

Was tun im Todesfall? Die ersten Schritte

Die wichtigsten Schritte unmittelbar nach einem Sterbefall – von der Feststellung des Todes bis zur Bestattung.

Erbschein beantragen: Wann nötig, Ablauf und Kosten

Wann der Erbschein wirklich nötig ist – und wann ein Testament oder eine Vollmacht genügt. Ablauf, Unterlagen und Kosten.

Sterbeurkunde beantragen: Unterlagen, Kosten, Ablauf

Welches Amt zuständig ist, welche Unterlagen nötig sind und warum mehrere Ausfertigungen sinnvoll sind.

Alle Ratgeber-Artikel ansehen

Dieser Ratgeber bietet Orientierung, aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel hole fachlichen Rat ein.

Nach oben