Konto des Verstorbenen: Zugriff, Daueraufträge, Erbnachweis
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 3 Min.
Wenn ein Mensch stirbt, wirft sein Bankkonto schnell Fragen auf: Ist es jetzt gesperrt? Wer darf darauf zugreifen? Was passiert mit Miete, Strom und Abos, die weiter abgebucht werden? Dieser Überblick erklärt, was mit dem Konto geschieht, wie Du als Angehöriger Zugriff bekommst und worauf Du bei laufenden Zahlungen achten solltest.
Das Konto wird nicht automatisch gesperrt
Anders als oft vermutet, friert die Bank das Konto mit dem Tod nicht ein. Das Guthaben gehört zum Nachlass und geht auf die Erben über – gibt es mehrere, bilden sie eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam verfügen. Bis dahin laufen Daueraufträge und Lastschriften einfach weiter, als wäre nichts geschehen.
Prüfe die laufenden Zahlungen früh: Miete, Strom und Versicherungen sollten weiterlaufen, Abos und Mitgliedschaften lassen sich stoppen. Wer zu spät prüft, zahlt unnötig weiter – das Geld aus dem Nachlass zurückzuholen ist mühsam.
Zugriff mit Vollmacht über den Tod hinaus
Am einfachsten ist der Zugriff, wenn die verstorbene Person eine Konto- oder Bankvollmacht erteilt hat, die über den Tod hinaus gilt. Die bevollmächtigte Person bleibt dann handlungsfähig und kommt ohne Erbschein an das Konto – etwa um Rechnungen zu begleichen. Die Erben können eine solche Vollmacht aber jederzeit widerrufen.
Tipp für die eigene Vorsorge: Hinterlege eine Bankvollmacht über den Tod hinaus zu Lebzeiten direkt bei Deiner Bank. Das erspart Deinen Angehörigen später den oft langwierigen und kostenpflichtigen Weg über den Erbschein.
Mitten in der Organisation? Die kostenlose Checkliste begleitet Dich Schritt für Schritt durch genau diese Aufgaben – ohne Konto.
Zur ChecklisteOhne Vollmacht: der Erbnachweis
Gibt es keine Vollmacht, verlangt die Bank einen Nachweis, wer erbt. In der Regel sind das ein Erbschein oder ein notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll. Ein rein handschriftliches Testament reicht den meisten Banken nicht – dann führt der Weg über den Erbschein beim Nachlassgericht.
- Erbschein: beim Nachlassgericht beantragen; die Gebühr richtet sich nach dem Nachlasswert.
- Notarielles Testament: zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll akzeptieren Banken es meist als Nachweis.
- Bestattungsrechnungen begleichen viele Banken auch vor dem Erbnachweis direkt vom Konto des Verstorbenen.
- Ist unklar, wo überhaupt Konten bestehen, hilft die Kontensuche der BaFin – mit Erbnachweis.
Was Erben mit dem Konto tun sollten
- Alle laufenden Zahlungen sichten: Notwendiges weiterlaufen lassen, Unnötiges kündigen.
- Das Konto nicht vorschnell auflösen – es kommen oft noch Rückbuchungen und Forderungen.
- Mit zu viel gezahlten Renten rechnen: Der Rentenservice fordert Überzahlungen nach dem Tod zurück.
- Erst wenn alles abgewickelt ist, das Restguthaben in den Nachlass überführen und das Konto schließen.
Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei strittiger Erbenstellung oder größeren Beträgen hilft ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht.
Häufige Fragen
- Wird das Konto mit dem Tod gesperrt?
- Nein, nicht automatisch. Das Konto besteht fort und geht auf die Erben über. Daueraufträge und Lastschriften laufen zunächst weiter – deshalb solltest Du die laufenden Zahlungen früh prüfen.
- Komme ich ohne Erbschein an das Konto?
- Mit einer Bankvollmacht über den Tod hinaus ja – die bevollmächtigte Person bleibt handlungsfähig. Ohne Vollmacht verlangt die Bank einen Erbnachweis, also einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
- Laufen Daueraufträge und Lastschriften nach dem Tod weiter?
- Ja, bis sie widerrufen werden. Notwendige Zahlungen wie Miete oder Strom sollten weiterlaufen, Abos und Mitgliedschaften kannst Du kündigen. Prüfe die Umsätze, um nichts Unnötiges weiterzuzahlen.



