Bestattungsarten und Kosten: ein Überblick
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 3 Min.
Welche Bestattungsart die richtige ist, hängt vom Wunsch der verstorbenen Person, von der Familie und vom Budget ab. Dieser Überblick erklärt die gängigen Formen, ordnet die Kosten grob ein und zeigt, was gilt, wenn das Geld nicht reicht.
Die gängigen Bestattungsarten
In Deutschland gilt grundsätzlich Friedhofszwang – die letzte Ruhestätte ist also meist ein Friedhof, bei Seebestattung das dafür freigegebene Seegebiet. Die wichtigsten Formen:
- Erdbestattung: Beisetzung des Sargs in einem Reihen- oder (teureren) Wahlgrab.
- Feuerbestattung: Einäscherung; die Urne wird anschließend beigesetzt. Voraussetzung ist meist eine zweite Leichenschau und der dokumentierte Wille der verstorbenen Person.
- Seebestattung: Beisetzung der (wasserlöslichen) Urne in einem freigegebenen Seegebiet.
- Baumbestattung: Urnenbeisetzung an einem Baum in einem Bestattungswald (z. B. RuheForst, FriedWald).
- Anonyme oder halbanonyme Bestattung: Beisetzung auf einer Gemeinschaftsfläche ohne bzw. mit kleiner Namensnennung – oft die günstigste Variante.
Was kostet eine Bestattung?
Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Blöcken zusammen: den Leistungen des Bestatters (Sarg/Urne, Überführung, Organisation), den Friedhofs- und Beisetzungsgebühren sowie den Fremdleistungen (Trauerfeier, Grabstein, Blumen). Die folgenden Rahmen sind grobe Anhaltspunkte – die tatsächlichen Preise schwanken regional erheblich.
| Bestattungsart | Grober Kostenrahmen |
|---|---|
| Anonyme Feuerbestattung | ab ca. 1.500 € |
| Feuerbestattung (Urnengrab) | ca. 3.000 – 5.000 € |
| Baum- oder Seebestattung | ca. 3.500 – 6.000 € |
| Erdbestattung (Wahlgrab) | ca. 5.000 – 8.000 € und mehr |
Hole mehrere Kostenvoranschläge ein und lass sie aufschlüsseln. Die Preisunterschiede zwischen Bestattern sind für dieselbe Leistung oft erheblich.
Wenn das Geld nicht reicht: die Sozialbestattung
Für die Kosten kommt zunächst auf, wer dazu verpflichtet ist (Kostentragungspflicht) – in der Regel die Erben oder die unterhaltspflichtigen Angehörigen. Können die Bestattungspflichtigen die Kosten nachweislich nicht tragen, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung. Den Antrag stellst Du beim zuständigen Sozialamt, am besten frühzeitig und vor der Beauftragung teurer Zusatzleistungen.
Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Kostentragungspflicht oder zur Sozialbestattung hilft das Sozialamt oder eine Beratungsstelle weiter.
Häufige Fragen
- Was ist die günstigste Bestattungsart?
- Meist eine anonyme Feuerbestattung auf einer Gemeinschaftsfläche – sie beginnt grob bei rund 1.500 Euro. Eine Erdbestattung im Wahlgrab ist deutlich teurer.
- Wer zahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist?
- Zunächst die Kostentragungspflichtigen (in der Regel Erben oder unterhaltspflichtige Angehörige). Können sie nachweislich nicht zahlen, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung (Sozialbestattung).
- Muss in Deutschland immer ein Friedhof sein?
- Im Grundsatz ja – es gilt Friedhofszwang. Ausnahmen sind die Seebestattung im freigegebenen Seegebiet und die Baumbestattung in einem dafür ausgewiesenen Bestattungswald.
Rechtsgrundlagen
Die in diesem Artikel genannten Paragraphen im amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de:



