Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen: Behörde, Notar, Register
Von der Todesliste-Redaktion erstellt und geprüftZuletzt geprüft: Lesezeit: 2 Min.
Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich auch ohne Beglaubigung gültig. In der Praxis akzeptieren Banken und Behörden eine beglaubigte Vollmacht aber bereitwilliger – und für manche Geschäfte ist die notarielle Form sogar Pflicht. Dieser Überblick erklärt den Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung, was beides kostet und warum sich die Eintragung ins Vorsorgeregister lohnt.
Muss eine Vorsorgevollmacht beglaubigt werden?
Nein – eine Vorsorgevollmacht ist formfrei und auch privatschriftlich gültig, sofern sie unterschrieben ist. Eine Beglaubigung ist also keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sie erhöht aber die Akzeptanz: Banken, Versicherungen und Ämter verlangen die bevollmächtigte Person oft erst dann ernst zu nehmen, wenn die Unterschrift bestätigt ist.
Beglaubigung oder Beurkundung?
Die beiden Begriffe meinen Unterschiedliches – das ist der häufigste Irrtum:
| Form | Was sie leistet |
|---|---|
| Beglaubigung | Bestätigt nur, dass die Unterschrift von Dir stammt – keine inhaltliche Prüfung. Möglich bei der Betreuungsbehörde oder beim Notar. |
| Beurkundung | Nur durch den Notar: Er prüft und berät zum Inhalt und beurkundet die Vollmacht. Nötig für weitreichende Geschäfte. |
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Zur TodeslisteWo Du beglaubigen lässt – und was es kostet
- Betreuungsbehörde: beglaubigt die Unterschrift für eine geringe Gebühr (rund 10 €) – die günstigste Variante.
- Notar: beglaubigt oder beurkundet; die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert (Vermögen) und liegen höher.
- Notariell nötig wird es, wenn die bevollmächtigte Person über Immobilien verfügen (Grundbuch) oder in Deinem Namen einen Kredit aufnehmen können soll.
Im Vorsorgeregister hinterlegen
Damit die Vollmacht im Ernstfall auch gefunden wird, kannst Du sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen – gegen eine geringe einmalige Gebühr. Betreuungsgerichte fragen dort an, bevor sie eine rechtliche Betreuung anordnen. So lässt sich eine unnötige Betreuung vermeiden, wenn doch eine Vollmacht existiert.
Die beste Vollmacht nützt nichts, wenn niemand sie findet. Hinterlege das Original an einem bekannten Ort, vermerke ihn in der Todesliste und informiere die bevollmächtigte Person – zusätzlich zur Eintragung ins Vorsorgeregister.
Dieser Überblick bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Bei größerem Vermögen, Immobilien oder komplexen Wünschen lohnt sich die notarielle Beratung.
Häufige Fragen
- Muss eine Vorsorgevollmacht beglaubigt werden?
- Nein. Sie ist auch privatschriftlich gültig. Eine Beglaubigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung, erhöht aber die Akzeptanz bei Banken und Behörden.
- Was kostet die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde?
- Die Betreuungsbehörde beglaubigt die Unterschrift für eine geringe Gebühr von rund 10 €. Das ist die günstigste Möglichkeit, eine Vollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen.
- Wann brauche ich für die Vollmacht einen Notar?
- Wenn die bevollmächtigte Person über Immobilien verfügen (Grundbuch) oder in Deinem Namen einen Kredit aufnehmen können soll, ist eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht erforderlich.



